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1. DAS UNTERNEHMEN
Worin besteht Deltas Aktivität?
Delta hat eine in Europa einzigartige integrierte Lösung entwickelt, die es allen Garagisten erlaubt, ihre Vertriebstätigkeit von Mehrmarken-Neuwagen auf rentable, einfache und bequeme Weise zu entwickeln.
Für unsere Kunden stehen exklusive Dienstleistungen bereit, damit sie ihren Verkaufspunkt ansprechend gestalten können und beim Aufbau ihrer Vertriebstätigkeit unterstützt werden: MVP Programm, digitale Werbung, Finanzierung, Versicherung usw.
Welche Voraussetzungen gelten für die Zusammenarbeit mit Delta?
Die einzige Voraussetzung für die Zusammenarbeit mit Delta besteht darin, dass man ein Autohändler sein muss. Kein Beitritts- und kein Mitgliedsbeitrag, kein Exklusivvertrag, kein Ziel usw.
Ist Delta ein unabhängiges Unternehmen?
Ja. Delta ist völlig unabhängig von Herstellern und Importeuren.
Wie erreiche ich die Delta Vertriebsabteilung?
Unsere Vertriebsabteilung ist von Montag bis Freitag von 8:00-12 Uhr und von 13-17.30 Uhr geöffnet. Alle unsere Berater sind unter der Nummer 021 943 06 57 zu erreichen. Das ist die zentrale Anlaufstelle für alle Vertriebsfragen.
2. VERTRIEBSPOLITIK
Was ist Deltas Preispolitik?
Dank seinem internationalen Beschaffungsnetz von über 100 Lieferanten aus 14 Ländern Europas kann Delta seinen Kunden folgende Vorteile bieten:
wettbewerbsfähige Preise, mindestens denen eines Autohauses entsprechend;
alle Vorteile, die einer Vertretung eingeräumt werden (Zulassungsprämie, Flottenrabatt usw.);
Auswahlmöglichkeit, da bei den Angeboten importierter Neuwagen systematisch eine Schweizer Alternative angegeben wird;
Transparenz mit klarer Angabe der Gewinnspanne in Bezug auf den empfohlenen Verkaufspreis.
Wie lange sind die Offerte gültig?
Die Gültigkeit der Offerte beträgt theoretisch 7 Tage. Doch da sich die Marktpreise täglich entwickeln, behält Delta sich das Recht vor, seine Preise jederzeit entsprechend zu ändern.
Warum ist die Vollmacht des Endkunden notwendig?
Das ist eine Gesetzesvorschrift: Die Neuregelung erlaubt den Garagisten, die keine offiziellen Markenhändler sind, Neufahrzeuge aller Marken zu bestellen. Voraussetzung dafür ist aber die Vollmacht eines identifizierten Endkunden.
Mit dieser Maßnahme sollen die offiziellen Markenhändler vor unlauterem Wettbewerb geschützt werden, indem nämlich verhindert wird, dass unabhängige Garagisten sich ein Lager mit noch nicht zugelassenen Neuwagen anlegen können.
Zur Beachtung : Die Vollmacht ist nicht notwendig, wenn die Zulassung des Fahrzeugs schon durch den Lieferanten erfolgt ist (0 km).
Welches sind die Vorteile dieser Lösung für den Garagisten?
Wahl der Bezugsquelle unter mehr als 30 Marken.
Wettbewerbsfähige Preise bei lokalen und importierten Fahrzeugen, inbegriffen die Vorteile, die einem Autohaus eingeräumt werden.
Höhere Rentabilität dank wettbewerbsfähiger Kaufpreise und eine echte Gewinnspanne auf die Neuwagen.
Garantie, dass die mit der schriftlichen Bestätigung der Bestellungen vereinbarten Bedingungen strikt eingehalten werden.
Ein beträchtlicher Zeitgewinn, da alle Phasen der An- und Verkaufsabwicklung bestens integriert sind.
Einfacher Zugriff und Benutzung unserer Lösung: Keine komplizierten Software-Installationen – An- und Verkauf von Neuwagen innerhalb weniger Maus-Klicks.
Die große Bequemlichkeit, mit nur einem Lieferanten zu arbeiten, der sich bei mehr als 30 Marken um den gesamten Ablauf kümmert. Er stellt Ihnen über 20.000 detaillierte Produktblätter zur Information Ihrer Kunden zur Verfügung und liefert die Neuwagen dann auch an Ihre Garage aus, bereit zur Zulassung.
Was ist bei Delta im Preis inbegriffen und was zählt zu den Aufschlägen?
Die in den Offerten von Delta angegebenen Preise enthalten:
- Preis (Steuern inbegriffen) des Fahrzeugs (MWSt = 7.6 %)
- Transport- und Verwaltungskosten :
- CHF 250.– (Steuern inbegriffen) wenn Herkunftsland CH
- CHF 290.– (Steuern inbegriffen) wenn Herkunftsland EG
- CHF 350.– (Steuern inbegriffen) wenn Nutzkraftwagen (Herkunftsland CH)
In unserem Preis nicht inbegriffen sind:
- Zulassung (Kraftfahrzeugbrief - Fahrzeugausweis)
- Kraftstoff
- Autobahnvignette
- Emissionsprüfung
Was ist DeltaOnline?
DeltaOnline ist eine in Europa einzigartige Internet-Lösung, die Delta Garagisten kostenlos zur Verfügung stellt, um sie beim Verkauf von Neuwagen zu unterstützen.
Mit diesem Tool können sie problemlos und sehr schnell:
Zugriff auf unseren Katalog mit über 30 Marken zur Information ihrer Kunden haben;
jeden Neuwagen nach den Wünschen des Kunden konfigurieren;
unser detailliertes Offert innerhalb weniger Minuten erhalten;
dies zu personalisierten Kundenangeboten und, ggf. , zu Verkaufsverträgen werden lassen.
Der große Vorteil dieser Lösung besteht darin, dass der Garagist das Fahrzeug anhand des Schweizer Katalogs konfiguriert und innerhalb weniger Minuten ein Offert für ein Schweizer oder ein importiertes Fahrzeug erhält, je nach dem besten Kaufpreis.
Die Anmeldung bei DeltaOnline kann per Telefon oder direkt auf der Delta-Website erfolgen. Nachdem wir den beruflichen Status des Garagisten überprüft haben, erhält dieser innerhalb von 24 Stunden sein Passwort.
Wie wird ein Leasing-Antrag eingereicht?
Delta selbst schlägt keine Leasing-Lösungen vor, aber wir arbeiten mit Partnern (Bank Now und GE Money Bank) zusammen, die Delta-Kunden vorteilhafte Bedingungen bieten können.
3. FAHRZEUGE
Woher kommen die von Delta kommerzialisierten Fahrzeuge?
Delta bezieht von über 100 Lieferanten (die alle Vertragshändler oder offizielle Vertreter des Herstellers sind) aus der Schweiz und aus 14 europäischen Ländern.
Welche Marken stehen zur Verfügung?
Das Delta-Angebot deckt über 30 Marken mit mehr als 20.000 komplett konfigurierbarer Versionen ab.
Auf den kompletten Katalog der Marken kann online mit DeltaOnline zugegriffen werden.
Stehen die von Delta kommerzialisierten Fahrzeuge unter Garantie?
Ja. Wie von der europäischen Gesetzgebung vorgegeben, genießen alle von Delta kommerzialisierten Fahrzeuge eine Herstellergarantie von mindestens 2 Jahren.
Zur Beachtung : Diese Garantie ist an das Fahrzeug gebunden und unabhängig vom Kaufort.
Wann beginnt die Garantie?
Die Garantie beginnt an dem Tag, wo Delta das Fahrzeug von seinem Lieferanten übernimmt. Dieses Datum ist im Garantieheft angegeben, das vom Delta-Lieferanten ausgefüllt wurde.
Können die Fahrzeuge konfiguriert werden?
Ja. Alle von Delta kommerzialisierten Fahrzeuge sind vollkommen nach dem Wunsch des Endkunden konfigurierbar (z. B. Farbe, Optionen und Endbearbeitung).
Bietet Delta alle von den verfügbaren Marken produzierten Versionen an?
Ja. Delta bietet nicht nur alle in der Schweiz verfügbaren Versionen an (was die verfügbaren Marken betrifft), sondern auch bestimmte Versionen, die nicht importiert werden. Das ist dank seines internationalen Lieferantennetzes möglich, mit Lieferanten aus 14 europäischen Ländern.
Unterscheidet sich die Ausrüstung der Fahrzeuge von den in der Schweiz verkauften Modellen?
In einigen Fällen sind tatsächlich geringfügige Unterschiede in der Ausrüstung festzustellen. Delta ist darum bemüht, diese herauszufinden und – wenn möglich – zu beheben. Unter diesem Gesichtspunkt sind unsere Offerte vollkommen transparent (z.B. Einzelheiten der Ausrüstung).
Sind die importierten Fahrzeuge von geringerer Qualität?
Nein. Die geltenden technischen Normen sind identisch für alle EU-Länder und die Fahrzeuge werden in den gleichen Werken hergestellt.
Gibt es Unterschiede bei der Garantie?
Nein. Alle von Delta kommerzialisierten Fahrzeuge geniessen eine europaweite Herstellergarantie von mindestens 2 Jahren.
4. BESTELLUNGSABWICKLUNG
Wie geht man bei der Abwicklung einer Bestellung vor?
- Der Garagist macht eine Angebotsanfrage per Telefon, Fax oder – einfacher – per DeltaOnline (Delta Extranet).
- Er erhält einen Kostenvoranschlag per Fax und/oder E-Mail.
- Wenn der Kostenvoranschlag akzeptiert wird, übermittelt Delta dem Garagisten eine Auftragsbestätigung und eine Vollmacht, die vom Endkunden unterzeichnet werden muss.
- Der Garagist unterzeichnet die Auftragsbestätigung und schickt sie per Fax zurück, zusammen mit der vom Endkunden unterzeichneten Vollmacht sowie einer Fotokopie des Personalausweises des Kunden. Ausserdem leistet der Garagist eine Anzahlung von 10% der Auftragssumme.
- Delta bestellt das Fahrzeug bei einem seiner Lieferanten und informiert den Garagisten, wann dieses zur Verfügung steht.
- Der Garagist bezahlt den Restbetrag für das Fahrzeug.
- Das Fahrzeug wird direkt an die Garage ausgeliefert, fertig für die Zulassung.
Zur Beachtung : Die Vollmacht ist nicht notwendig, wenn die Zulassung des Fahrzeugs schon durch den Lieferanten erfolgt ist (0 km).
Warum muss man bei Auftragserteilung eine Anzahlung von 10% leisten?
Da Delta nur eine Vermittler-Rolle hat, wendet das Unternehmen auf seine Kunden dieselben Bedingungen an wie die, die von seinen Lieferanten angewendet werden. Vor allem ist das aber als eine Garantie zu sehen, die vermeiden will, dass der Kunde seine Bestellung aus nicht gerechtfertigten Gründen streicht.
Zur Beachtung: Dieses Verfahren kommt allmählich in der gesamten Automobilbranche zur Anwendung.
Warum muss man den Restbetrag vor Auslieferung bezahlen?
Da Delta nur eine Vermittler-Rolle hat, wendet das Unternehmen auf seine Kunden dieselben Bedingungen an wie die, die von seinen Lieferanten angewendet werden.
Die Forderung des Restbetrages bei Auslieferung des Fahrzeugs ist in der Automobilbranche außerdem zur Regel geworden, und kein Garagist wird ein Fahrzeug ausliefern, das ihm nicht bezahlt wurde.
Kann die Anzahlung rückerstattet werden?
Nur wenn Delta nicht in der Lage ist, die Vertragsbedingungen einzuhalten.
Wie wird die Fakturierung abgewickelt?
Delta stellt dem Garagisten eine Rechnung im Namen des Endkunden aus und dieser stellt dann eine Rechnung für seinen Endkunden aus. Alle Fahrzeuge sind TTC fakturiert (MWSt = 7.6%).
Was ist die Lieferfrist der Fahrzeuge?
Die Lieferfrist kann je nach Modell und Marke unterschiedlich sein. Im Allgemeinen ist die Lieferfrist die gleiche wie bei einem Auftrag über das offizielle Markenvertriebsnetz. Sie kann aber manchmal auch kürzer sein, wenn das Fahrzeug am Lager ist oder wenn es sich um einen importierten Neuwagen handelt.
Wo werden die Fahrzeuge geliefert?
Die Fahrzeuge werden durch ein Transportunternehmen und auf Lastwagen direkt an die Garage ausgeliefert.
5. VERWALTUNGS-FORMALITÄTEN
Welche Papiere begleiten das Fahrzeug bei seiner Auslieferung?
Die Papiere sind folgende:
- 13.20 (Prüfbericht)
- Garantieheft
- Serviceheft - Wartungsheft
- Bedienungsanleitung (in der Sprache des Endkunden)
- Rechnung des Fahrzeuges, ausgestellt auf den Namen des Garagisten (für die Rechnung des identifizierten Endkunden)
- Bei Import-Fahrzeugen:
- Abgas-Wartungsdokument, leer
- COC-Zulassung (EWG-Übereinstimmungsbescheinigung)
- Schweizerisches Fahrzeug-Datenblatt (Typengenehmigungsnummer)
- Für die lokale Fahrzeugen:
- Abgas-Wartungsdokument, ausgefüllt
- Befreiung von der Vorführpflicht
In welchem Zustand befinden sich die Fahrzeuge bei ihrer Auslieferung?
Die Fahrzeuge werden fertig für die Zulassung ausgeliefert, aber im Allgemeinen gehen die Reinigung, die Vorbereitung des Fahrzeugs (z.B. Entfernen der Schutzplastik, Kontrolle der Flüssigkeitsstände usw.) wie auch der Emissionstest zu Lasten des Garagisten.
Wer unterschreibt das Garantieheft?
Das Garantieheft wird direkt vom Vertragshändler oder vom offiziellen Vertreter unterschrieben, bei dem Delta das Fahrzeug gekauft hat.
6. DIENSTLEISTUNGEN
Wer kann während der Garantiezeit Reparaturen durchführen?
Alle von Delta ausgelieferten Fahrzeuge sind neu und besitzen eine Herstellergarantie von mindestens 2 Jahren.
Die während dieser Zeit unter Garantie durchgeführten Reparaturen werden vom Hersteller nur dann ersetzt, wenn sie in seinem offiziellen Vertriebsnetz durchgeführt werden.
Darüber hinaus können Reparaturen von jeder Garage durchgeführt werden, die über das erforderliche Know-how verfügt.
Zur Beachtung : Dienstleistungen wie z.B. die normale Wartung des Fahrzeugs und das Auswechseln bestimmter Verschleissteile können auch von einer unabhängigen Garage durchgeführt werden, wobei die Vergabe des Auftrags an eine Garage, die nicht Mitglied des offiziellen Vertriebsnetzes ist, die Herstellergarantie nicht hinfällig macht.
Wie kann man sicher sein, dass eine Partner-Reparaturwerkstätte (Vertragshändler oder Vertretung) die Reparaturen macht?
Die Neuregelung der EG sieht diesbezüglich eine gesetzliche Verpflichtung vor.
Über diese gesetzliche Verpflichtung hinaus hat die Neuregelung auch die Tätigkeit des Verkaufs einerseits und die Dienstleistungen nach dem Verkauf andererseits getrennt, und so bieten zahlreiche Autohäuser heute die Dienstleistungen einer Partner-Reparaturwerkstätte an: Ihre wichtigste Einnahmequelle ist daher die Reparatur und die Herkunft des Fahrzeugs ist für sie ohne Bedeutung.
Was tun, wenn ein Fahrzeug beschädigt ausgeliefert wird?
Auch wenn Delta seine Fahrzeuge ausschließlich bei Partner-Lieferanten bezieht, kann es trotzdem passieren, dass ein Fahrzeug während des Transports beschädigt wird.
Es ist also Aufgabe des Garagisten (und nur seine), sorgfältig den Zustand des Fahrzeugs bei Auslieferung zu überprüfen, um jeglichen Streitfall in Bezug auf die Übernahme eines etwaigen Schadens zu vermeiden.
Bei Feststellen eines Schadens muss dieser unbedingt auf dem Auslieferungsschein des Transportunternehmens vermerkt werden (so ausführlich wie möglich – ideal ist, Fotos von sichtbaren Schäden zu machen) und Delta sofort mitgeteilt werden.
Es ist dann nämlich Aufgabe von Delta alle verschiedenen Elemente einzuholen (Fotos, Kostenvoranschlag, Lieferschein usw.), um mit den verschiedenen Stellen Kontakt aufzunehmen. Die Reparatur des Schadens oder das Ersetzen des Fahrzeugs (je nachdem) werden von der Versicherung des Transportunternehmens übernommen.
Nach der Schadenserklärung muss der Garagist also unbedingt die Antwort der Versicherung des Herstellers abwarten, die er innerhalb von 48 – 72 Stunden erhält.
Bei kleineren Reparaturen, die direkt durch den Garagisten durchgeführt werden können, kann letzterer diese vornehmen, nachdem er die Bewilligung seitens der Versicherung erhalten hat, um dann anschließend seine Kosten zurückerstattet zu bekommen.
Wenn die Schäden vom Versicherer nicht aus der Ferne bewertet werden können, wenn es sich um eine große Reparatur handelt oder wenn das Fahrzeug ersetzt werden muss, schickt die Versicherung einen Fachmann, um die Schäden untersuchen zu lassen und über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Die Versicherung trifft dann ggf. die erforderlichen Massnahmen.
Was passiert, wenn der Hersteller Fahrzeuge wegen Mängel rückruft?
Sobald der Hersteller sein Vertriebsnetz über ein Problem dieser Art informiert, wird auch Delta durch seinen Lieferanten informiert, der immer Mitglied eines offiziellen Markenvertriebsnetzes ist. Delta informiert dann den Garagisten, dem das Fahrzeug verkauft wurde, und dieser informiert den Endkunden.
Zur Beachtung: In einigen Fällen wird der Endkunde direkt durch ein Schreiben des Herstellers informiert.
Ist das Gebrauchshandbuch in der Sprache des Endkunden erhältlich?
Ja. Das Gebrauchshandbuch wird immer in der Sprache des Endkunden geliefert.
Im Gegensatz dazu ist das Garantieheft immer in der Sprache des Ursprungslandes des Fahrzeugs abgefasst. Auch könnten sich gewisse sprachliche oder geographische Einstellungen in einigen Fällen als erforderlich erweisen, je nach Herkunft des Fahrzeugs (Sprache des Bordcomputers, GPS usw.). Diese Einstellungen sind Aufgabe des Garagisten oder des Käufers.
Wie kann ein unabhängiger Garagist unter die Garantie fallende Reparaturanfragen seiner Kunden während der Garantiezeit handhaben?
Eine Garage, die nicht Mitglied eines offiziellen Händlernetzes ist, hat zwei Möglichkeiten:
- Sie geht zunächst eine Vereinbarung mit einem Partnerbetrieb der Marke ein und bitten ihren Kunden, sich bei Reparaturen an diesen Betrieb zu wenden.
- Oder sie bittet den Kunden, ihr das Fahrzeug anzuvertrauen, und lässt selbst die Reparatur bei einem Partnerbetrieb durchführen. So behält sie die absolute Kontrolle über ihre Kundenbeziehung (von Delta empfohlen).
Zur Beachtung : In jedem Fall sind Autohäuser und Partnerbetriebe gesetzlich dazu verpflichtet, während der Garantiezeit die Reparaturen durchzuführen.
Ist es möglich, Erweiterungen der Herstellergarantie zu kaufen?
Ja, aber nur wenn solche Erweiterungen zu den angebotenen Optionen des jeweiligen Fahrzeugs zählen.
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